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   VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081   

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VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081 (https://dejure.org/2021,45173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2021 - 6 CE 21.2081 (https://dejure.org/2021,45173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 6 CE 21.2081 (https://dejure.org/2021,45173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung der Stelle einer Vorsitzenden Richterin/ eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof (BFH); Dienstliche Beurteilung eines Beamten oder Richters als ein von der Rechtsordnung dem Dienstherrn vorbehaltener Akt wertender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079

    Keine Verfahrensaussetzung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Im Verlauf der - für jede Stelle getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht der jeweils zur Beförderung vorgesehene Bewerber beigeladen worden ist, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt und ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.

    Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.

  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.

    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall eigenständig sowohl tatsächlich als auch rechtlich im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Eine tatsächliche Voreingenommenheit ist anzunehmen, wenn der Beurteiler - wegen mangelnder Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu Beurteilenden - nicht willens oder nicht in der Lage ist, diesen sachlich und gerecht zu beurteilen (BVerwG, B.v. 7.11.2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dies gilt auch für einzelne unangemessene, saloppe, ungeschickte oder missglückte Formulierungen in einer dienstlichen Beurteilung (BVerwG, B.v. 7.11.2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Die Antragstellerin kann keine erneute - rechtsfehlerfreie - Entscheidung über ihre Bewerbung um das Beförderungsamt einer Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof beanspruchen (zum Prüfungsmaßstab etwa BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 10).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen" was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Die Antragstellerin kann keine erneute - rechtsfehlerfreie - Entscheidung über ihre Bewerbung um das Beförderungsamt einer Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof beanspruchen (zum Prüfungsmaßstab etwa BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 10).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen" was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Wird hiergegen verstoßen, so ist eine dienstliche Beurteilung aufzuheben und der Dienstherr zur erneuten Beurteilung verpflichtet (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 28).

    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem jeweils streitigen Beurteilungszeitraum eine derartige Feststellung stützen (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung; etwa BVerwG, U.v. 7.7.2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 25).

    Wird hiergegen verstoßen, so ist eine dienstliche Beurteilung aufzuheben und der Dienstherr zur erneuten Beurteilung verpflichtet (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 28).

  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Umsetzung in einen anderen Senat zum 1. Januar 2016 hervorgehoben, das Präsidium des Bundesfinanzhofs habe davon ausgehen dürfen, "dass die Antragstellerin selbst durch scharfe Formulierungen und Vorwürfe (Nötigung, Manipulation, Anstiftung zur Rechtsbeugung, Betreiben einer Intrige, Falschangaben) gegen den Vorsitzenden und die übrigen Beisitzer erheblich zum Entstehen und zur Vertiefung der Spannungen beigetragen hat" (BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 22).

  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Sie belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens (oder auch im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung.

    Unzulässig ist der Antrag aus den vom Verwaltungsgericht ausgeführten Gründen, soweit die Antragstellerin verhindern will, dass die Vorsitzendenstelle mit der Beigeladenen besetzt wird, bevor "über das beim Richterdienstgericht des Bundes anhängige Verfahren RiZ 2/16 sowie über das beim VG München anhängige Verfahren M 5 K 15.5394 und über die beim BFH unter den Aktenzeichen Z-PV1040/21-5/2020#10 und Z-PV-1040/20-6/2020#4 und Z-PV1040/22-9/2020#1 geführten Verfahren jeweils rechtskräftig entschieden" ist.

  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1683

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2021 - M 5 E 21.1683 - wird zurückgewiesen.

    Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 26. Juli 2021 - M 5 E 21.1683 - hat das Verwaltungsgericht bezogen auf das Amt einer Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof, das die Antragsgegnerin mit der Beigeladenen besetzen will, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 6 CE 18.2236

    Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 6 CE 19.1749

    Auswahlentscheidung aufgrund dienstlicher Beurteilung - Telekom

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 6 B 1414/19

    Auswahlentscheidung; Kausalität; Begründung des Gesamturteils

  • VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 98-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

  • VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395

    Richterclash am Bundesfinanzhof

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192

    Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 6 CE 21.2769

    Gegenstand der Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2021 - 6 CE 21.2081 - wird verworfen.

    Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin (1.) und ihre gegen den Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2021 - 6 CE 21.2081 - gerichtete Anhörungsrüge (2.) sind unzulässig.

    Die Antragstellerin wendet sich lediglich im Gewand einer Anhörungsrüge gegen die ihrer Meinung nach fehlerhaften Verfahrensweisen und Rechtsauffassungen des Senats auf dem Weg zum und im Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 6 CE 21.2081, mit dem ihr vorangegangenes Ablehnungsgesuch verworfen und ihre Beschwerde in einem Konkurrentenstreitverfahren zurückgewiesen wurde.

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Mit Auswahlvermerk vom 5. Februar 2021, den die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am 1. März 2021 billigte, entschied die Antragsgegnerin, die beiden vakanten Vorsitzendenstellen mit der Bewerberin Dr. B. (dazu Parallelverfahren 6 CE 21.2081) und mit dem Beigeladenen zu besetzen, die beide mit "hervorragend geeignet" beurteilt worden waren.
  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

    Dieses Rechtsschutzziel verfolgt sie bereits in zwei beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren (6 CE 21.2080, 6 CE 21.2081).
  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor

    Die Antragstellerin wiederholt diesbezüglich im Wesentlichen ihr gesamtes bisheriges Vorbringen in den bisher anhängig gemachten Eilverfahren (M 5 E 21.1681, M 5 E 21.1682, M 5 E 21.1683, M 5 E 21.1684) vor dem Verwaltungsgericht München sowie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (6 CE 21.2082, 6 CE 21.2081 und 6 CE 21.2080 sowie 6 C 21.2079) und verweist umfassend auf dieses Vorbringen.
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